Schutzkonzept & Ethikcharta

Stellungnahme des Vorstands

Die Tanzgarde Alt Viersen 2020 e.V. verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.

Unsere Kinder und Jugendlichen sollen ohne Diskriminierung und Gewalt aufwachsen. Darum sehen wir auch Artikel 3 des Grundgesetzes als unseren Leitfaden. 

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Die hierzu erstellte Ethik Charta als Schutzkonzept hat in unserem Verein oberste Priorität.

Das Schutzkonzept/Ethik Charta wurde vom Vorstand in der Sitzung vom 25.02.2023 einstimmig beschlossen.


Ethik Charta für Mitarbeiter / ehrenamtliche Mitarbeiter der Tanzgarde Alt Viersen 2020 e.V.

Ethik Charta für Mitarbeiter / ehrenamtliche Mitarbeiter der Tanzgarde Alt Viersen 2020 e.V.

1.    Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen. (Choice-Voice-Exit-Prinzip)

2.    Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige Äußerungen, bleibt aber im geläufigen altersentsprechendem wording.

3.    Wir achten auf die Reaktionen unseres Gegenübers auf körperliche Kontakte und reagieren entsprechend. 

4.    Die Übungsleiterin oder der Übungsleiter duscht grundsätzlich nicht zusammen mit den Kindern und Jugendlichen und nutzt eine eigene Umkleidemöglichkeit. Sofern separate Umkleiden vorhanden sind, müssen diese genutzt werde. Ein Umkleiden innerhalb des Trainingsraums ist nur dann zulässig, wenn keine separate Umkleide vorhanden ist.

5.    Die Umkleiden der Kinder werden grundsätzlich nicht betreten. Ist ein Betreten erforderlich, sollte dieses durch einen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erfolgen. Auch hier gilt: Zuerst Anklopfen, dann die Kinder bitten sich etwas überzuziehen, kurz warten, ankündigen JETZT hereinzukommen, dann erst die Türe öffnen. Optimal ist es, zu zweit die Umkleiden zu betreten (Das Vier-Augen Prinzip). 

6.    Alle Übungsstunden, die mit Kindern stattfinden, sollen mit mindestens zwei betreuenden Personen besetzt sein

7.    Vereinsfahrten werden grundsätzlich von mindestens zwei betreuenden Personen begleitet, einer männlichen und einer weiblichen. Dies können neben der Übungsleiterin oder dem Übungsleiter auch Elternteile sein

8.    Übernachtungssituation: Kinder und Jugendliche und Betreuer/innen, Übungsleiter/innen übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern beziehungsweise Zelten. 

9.    Einzeltrainings werden vorher abgesprochen und angekündigt. (Vereinsvorstand und Eltern - hier wäre das Vier-Augen-Prinzip optimal bei Begleitung durch ein Elternteil)

10.    Trösten eines Kindes: Anfrage Erwachsener: „Ist es ok, wenn ich dich tröste und in den Arm nehme?“ 

11.    Anbringen von Wettkampfnummern, korrigieren von Kleidung/Trainingskleidung:  Das Berühren sollte in diesem Fall grundsätzlich durch gleichgeschlechtliche Erwachsene erfolgen. Die Kinder sollen vorher gefragt werden, ob die Handlung in Ordnung ist. 

12.    Wir achten auf eine korrekte Fehlerkultur. Wenn jemand einen Fehler macht, sei es aus Unwissen oder Unfähigkeit wird Hilfestellung angeboten. Entweder durch nochmaliges Erklären oder durch zusätzliche Trainingseinheiten in Absprache mit den Trainern und den Eltern. Kein Kind ist besser als ein anderes und kein Kind soll den Eindruck bekommen es wäre von der Gunst des Trainers abhängig, oder andere Kinder würden bevorzugt.
Alle sollen gleichermaßen gefördert und gefordert werden, wie es Ihren Möglichkeiten entspricht.

  
13.    Jeder der mit Kindern und Jugendlichen in unserem Verein arbeitet, verpflichtet sich ein erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen und alle 3 Jahre zu erneuern. Benötigte Unterlagen zum Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit werden vom Vorstand ausgegeben.

 
   

Ethik Charta für Mitglieder

1) Wir alle pflegen einen respektvollen, offenen, vertrauensvollen und aufrichtigen Umgang     miteinander. Lügen und Respektlosigkeiten werden nicht akzeptiert.

2) Wir schaffen ein Umfeld, in dem sich jeder wohlfühlen kann 

3) Wir sind ein Team! Wir unterstützen uns gegenseitig egal ob beim Tanzen oder Umkleiden. Macht jemand einen Fehler geben wir ihm Hilfestellung besser zu werden. Wir lachen niemanden aus, und beschimpfen niemanden.

4) Wir verhalten uns fair gegenüber den anderen. Mobbing hat bei uns keinen Platz.

5) Wir passen aufeinander auf. Wird jemand ungerecht behandelt, stehen wir füreinander ein. Geht es jemandem nicht gut, kümmern wir uns. Ist jemand in Gefahr, holen wir Hilfe

6) Wir halten uns an Regeln.

7) Wir benutzen keine beleidigenden Schimpfwörter. 

8) Wir gehen mit dem Eigentum des Vereins sorgsam und pfleglich um. Das Kostüm darf außerhalb von Auftritten nicht getragen werden.

9) Wir sind Vorbilder und Botschafter für unseren Verein und verhalten uns so

10) Wir pflegen einen sehr guten Umgang mit allen social Media Kanälen. Wir sind uns bewusst, dass jeder sehen, hören und lesen kann, was wir veröffentlichen, und dass alles auf den Ruf des Vereins zurückfallen und diesem schaden kann. Rassistische, gewalttätige, politisch extremistische, sexistische, diskriminierende Veröffentlichungen, sowie solche, die andere Personen, Volksgruppen oder religiöse Bekenntnisse beleidigen, verleumden, bedrohen oder verbal herabsetzen führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Verein.

11) Wir sorgen gut für uns! Alkohol, Nikotin und Drogen sind für uns Tabu! Wer im Vereinsoutfit mit Alkohol, Zigaretten oder Drogen erwischt wird, wird sofort aus dem Verein ausgeschlossen.

12) Wir kommen immer in vereinbarter Kleidung und pünktlich zum Training. Können wir zum Training nicht kommen entschuldigen wir uns im Vorfeld beim Trainer, und lassen uns von unseren Eltern entschuldigen. Wer mehr als die Hälfte der Trainingszeiten fehlt, kann in der Session nicht mittanzen, da sich An- und Abwesenheit auf die Choreografie auswirkt.

13) Unsere Tasche ist immer vollständig ausgestattet dabei.

14) Zu den Auftritten erscheinen wir pünktlich im vereinbarten Outfit und mit vollständiger Tasche. Unser Outfit ist immer sauber und gepflegt, die Schuhe vor jedem Auftritt geputzt.

15) Unentschuldigtes Fehlen beim Auftritt führt zu sofortiger Suspendierung bis zu einem klärenden Gespräch

16) Wir respektieren die Meinung anderer, auch wenn Sie nicht der eigenen entspricht. Der gleiche Respekt wird Menschen anderer Abstammung, Rasse, Herkunft, anderer Religion oder politischen Anschauung entgegengebracht. Wir respektieren die sexuelle Orientierung ebenso wie die individuelle Identität jedes Menschen.  

17) Wir diskriminieren niemanden aufgrund der individuellen finanziellen Situation.

18) Wir diskriminieren niemanden aufgrund körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen

19) Wir geben uns immer Mühe unsere Fähigkeiten zu erweitern. Egal ob beim Tanzen oder im Umgang miteinander. Wir sind ein super Team und das zeigen wir nach außen hin.


Schaubild Kaskade Tanzgarde Alt Viersen 2020 eV

Kaskade im Verdachtsfall 

Ruhe bewahren! 
  • Zuhören; Keine suggestiven Fragen stellen, der betroffenen Person größtmöglichen Glauben schenken.
  • Keine Versprechungen abgeben, die nicht gehalten werden können. „Ich tu mein Bestes“   reicht hier aus!
  • Unverzügliche Information des Vorsitzenden. Sollte der Vorsitzende betroffen sein, ist seine Stellvertretung zu informieren.
  • Dokumentation der Information oder der eigenen Feststellung. Dazu gehören mindestens Art der Feststellung (was), Zeitpunkt (wann), Ort des Geschehens (wo) sowie die betroffene und die verdächtige Person (wer). Vermerken der reinen Information ohne eigene Interpretation. Keine Vorverurteilungen vornehmen! (Datenschutz beachten!)

InsoFA kontaktieren

Ansprechpartner „Insofern erfahrene Fachkräfte" InsoFA
Stadt Viersen Fachstelle Kinder– und Jugendschutz
Tönisvorster Str.24 41749 Viersen Telefon: 02162/101 739 Fax: 02162/101760 
Katholische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Viersen
Hildegardisweg 3, 41747 Viersen Telefon 02162/15081 


Kinder und Jugendliche haben zudem die Möglichkeit, kostenlose und anonyme Beratung des Kinderund Jugendtelefons „Nummer gegen Kummer e.V.“ (in Kooperation mit dem Dt. Kinderschutzbund) in Anspruch zu nehmen: 0800 1110333. (Mo. – Fr. von 15:00 – 19:00 h)

Erwachsene erhalten Beratung bei: N.I.N.A. – Nationale Infoline Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen. Auf Wunsch auch anonym. Bundesweit in Deutschland unter 01805 1234 65 oder unter mail@nina-info.de. Telefonzeiten: montags 9:00 bis 13:00 Uhr, donnerstags 13:00 bis 17:00 Uhr.

Schutzkonzept der Tanzgarde Alt Viersen 2020 e.V.

 

 

Beschwerdemanagement

Unsere Mitglieder, egal ob Eltern oder Kinder, sollen es leicht haben, mit uns Kontakt aufzunehmen. Sie können dies schriftlich per Brief oder per E-Mail, per WhatsApp, telefonisch oder persönlich. 
Jeder, der eine Beschwerde hat, soll wählen können, wie er mit uns Kontakt aufnimmt und mit wem. Dies erleichtert Gespräche über heikle Themen.
Beschwerden, die Mobbing, sexuelle Themen oder Beschwerden die Übungsleiter betreffen, werden unverzüglich an die Kinderschutzbeauftragten weitergeleitet, die die entsprechende Kaskade in Gang setzen.

Mögliche Wege der Erreichbarkeit:

Per mail
info@tav2020.de
vorstand@tav2020.de
termine@tav2020.de

Per Post
Tanzgarde Alt Viersen 2020 e.V.
Löhstrasse 6a
41747 Viersen

Telefonisch
Marcus Hunziger (1.Vorsitzender)
Tanja Adrion (Stellvertretung)
Christiane Münster (Kassiererin)
Birgit Hunziger (Kinderschutzbeauftragte)
Bianca Buschhausen (Kinderschutzbeauftragte)


Persönlich 
Wir sind jederzeit ansprechbar. Ist die Zeit knapp vereinbaren wir gerne einen Termin.